deutscher Jurist und Verwaltungsbeamter; Verfassungsrechtler; Staatssekretär im Bundesjustizministerium 1969-1971
* 12. Oktober 1915 Köln
† 25. Februar 2008 Bonn
Wirken
Hermann Maassen, kath., wurde am 12. Okt. 1915 als Sohn eines Rechtsanwalts in Köln geboren. Er besuchte ein Gymnasium in seiner Heimatstadt, studierte später an den Universitäten Köln und München Rechtswissenschaft und promovierte zum Dr. jur. Am Zweiten Weltkrieg nahm M. zuletzt als Leutnant der Reserve teil.
Nach der Großen juristischen Staatsprüfung arbeitete M. zunächst als Richter in der Justizverwaltung. 1951 trat er in das Justizministerium in Bonn ein. Er war zunächst in der strafrechtlichen Abteilung tätig und diente dann den FDP-Justizministern Dehler und Neumayer als persönlicher Referent. Später wechselte M. vom Strafrecht zum Verfassungsrecht. Als Leiter der verfassungsrechtlichen Unterabteilung vertrat er die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht. 1966 kehrte er als Abteilungsleiter zum Strafrecht zurück und übernahm im Aug. 1968 als Ministerialdirektor die öffentlich-rechtliche Abteilung des Ministeriums.
Als Professor Horst Ehmke nach der Wahl Gustav Heinemanns zum Bundespräsidenten vom Staatssekretär zum Minister aufrückte, wurde der parteilose M. zunächst mit der Wahrnehmung der Staatssekretär-Geschäfte beauftragt, eine Lösung, deren doppelte Last sich auf die Dauer nicht tragen ließ. Daraufhin wurde M. im Juni 1969 zum Staatssekretär im Bundesjustizministerium berufen und gab seine Abteilung an Ministerialdirektor Bahlmann ...